Unser Ziel ist die Erhaltung der Gesundheit und Verkehrssicherheit von Bäumen.
Dazu bieten wir verschiedene Schnitte an, je nachdem, welches Ziel die Maßnahme am Baum haben soll. Wir arbeiten dabei grundsätzlich nach der ZTV-Baumpflege, welche die Vertragsbedingungen im öffentlichen Auftragsraum darstellen. Wobei hier im privaten Bereich, da man nicht zwingend an die Bedingungen gebunden ist, geringfügige zusätzliche Absprachen möglich sind. Zum Beispiel: Wenn ein Ast besonders stört, der von der Maßnahme nach ZTV nicht erfasst werden würde, oder die Entfernung von ungefährlichem Totholz (unter 3 cm Durchmesser). Im Folgenden ein paar kurze Beispiele für solche Maßnahmen:
Kronenpflege:
Bei der Kronenpflege geht es darum, das natürliche Wachstum des Baumes zu fördern. Das bedeutet nicht unbedingt, das Wachstum anzuregen, sodass der Baum größer wird, sondern den Baum in die gewünschte Form zu bringen. Dafür werden z. B. Wasserschosse, reibende Stellen, sich kreuzende sowie kranke Äste entfernt. Dies sollte nach Möglichkeit nur im Fein- oder Schwachbereich (<5 cm) geschehen. Daher empfehlen wir, die Bäume regelmäßig kontrollieren und pflegen zu lassen.
Einkürzung:
Ihr Baum ist zu groß geworden? Auch hier können wir helfen, auch wenn die Grenzen gesetzt sind, da maximal 20 % eingekürzt werden sollten, da sonst der Baum Schaden nimmt. Gerade bei nicht fachgerechter Schnittführung hat man nach einer Kronen-Einkürzung mehr Schaden als Nutzen. Ausführlicher legen wir Ihnen das gerne persönlich in einem Beratungsgespräch da.
Totholzentfernung:
Die Entfernung des Totholzes aus Bäumen ist sinnvoll, wenn die Fläche unter dem Baum genutzt wird. Ob es jetzt Verkehrswege, die Terassenfläche oder die Wiese, auf der Ihre Kinder spielen, durch Totholz, gerade in dickerem Durchmesser(>3 cm – Schicht), geht eine meist nicht beachtete Gefahr aus. Bei Maßnahmen nach ZTV wird von 3 cm bis zu 10 cm Durchmesser Totholz entfernt. Auf Wunsch ist natürlich auch mehr möglich.
Lichtraumprofilschnitt:
Zu Gehwegen und Straßen müssen bis in eine gewisse Höhe Freiräume geschaffen werden. Über Gehwegen sind es 2,5 m und über Straßen 4 m, die für den Verkehr frei sein müssen. Auch wenn Sie jetzt denken, dass diesen Schnitt jeder selber machen kann, sollte hier Einiges beachtet werden, da durch einen nicht sachgemäßen Schnitt Schäden am Baum und dadurch auch eine weitere Gefährdung ausgehen kann. Wir verbinden den Schnitt des Lichtraumprofils direkt mit der Entfernung des Totholzes aus dem Baum, damit der Baum komplett sicher ist und Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen.
Gerne beraten wir Sie zu den möglichen Maßnahmen an Ihren Bäumen.
Auch die Aufarbeitung von Sturmschäden an Ihren Bäumen stellt für uns kein Problem dar. Sollte eine Pflege jedoch nicht mehr sinnvoll sein, können wir Ihnen auch eine Fällung anbieten.